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BGH, 12.08.1959 - 1 StR 330/59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 20.01.1959 - 1 StR 518/58
altbadische Sache - §§ 185 ff StGB, Abgrenzung innere Tatsache - Werturteil
Auszug aus BGH, 12.08.1959 - 1 StR 330/59
Es kann daher zunächst schön der Meinung des Landgerichts nicht beigepflichtet werden, die in Frage stehenden Bemerkungen seien nicht als Behauptung (innerer) Tatsachen im Sinne des § 186 StGB, sondern als nach § 185 StGB zu beurteilende Werturteile anzusehen; denn der Angeklagte hat die äußeren Tatsachen, auf die er seine Wertung aufbaute, in einer für das Beschwerdegericht erkennbaren Weise unmittelbar bezeichnet und sich einer allgemeinen, nicht auf den konkreten Fall beschränkten herabsetzenden Kritik an der Ausübung des Richteramtes durch Fo. enthalten (vgl. u.a. BGHSt 12, 287, 290 ff) [BGH 20.01.1959 - 1 StR 518/58] Hiervon abgesehen ist aber auch nicht ausreichend dargetan, inwiefern die innere Tatseite bei diesen Äußerungen, die ebenfalls eine "Charakterisierung" Fo. enthalten und mit den Vorgängen in der Hauptverhandlung gegen Sc. im Zusammenhang stehen (vgl. UA S. 19), anders zu beurteilen sein soll als bei den übrigen Angriffen gegen Fo. hinsichtlich deren der Angeklagte nach der Überzeugung der Strafkammer nicht das Bewußtsein gehabt hat, daß seine Äußerungen die Kundgabe einer Mißachtung Forsters darstellen.